Sitten und Recht

Recht ist grundsätzlich erst mal einfach das, was man selbst für richtig hält - und was man auch durchsetzen kann! Es gibt kein niedergeschriebenes „Gesetz“, welches regelt, was verboten ist und dafür feste Strafen festsetzt. Auch gibt es keine unabhängige Justiz, sondern allenfalls einen Fürsten, der auf die Aufrechterhaltung der Ordnung achtet.

Dennoch gibt es natürlich Dinge, die gesellschaftlich geächtet sind. Kleinere Angelegenheiten wie Diebstahl, Raub, Beleidigungen und körperliche Angriffe (ohne bleibende Folgen) werden zwar als Unrecht empfunden, man muss sich jedoch selbst um seine Vergeltung kümmern – in der Regel erfährt man dabei aber Unterstützung durch Freunde und Sippenangehörige.

Eidbruch, Verrat und heimtückischer Mord sind die schlimmsten denkbaren Verbrechen, die üblicherweise mit dem Tod gesühnt werden müssen. Die meisten anderen Vergehen, einschließlich Totschlags, lassen sich meist mit einem Wergeld wiedergutmachen. Mord und Totschlag sind jedoch gefährlicher Boden: Wenn man sich nicht auf ein Wergeld einigen kann oder will, kommt es zu Blutrache und im schlimmsten Fall zur Sippenfehde!

Man sollte natürlich auch immer bedenken, mit wem man sich gerade anlegt. Einen einzelnen sippenlosen, stehlenden Bettler kann man einfach erschlagen – wer sollte sich daran stören? (ob das aber ruhmreich ist und dem eigenen Ruf förderlich, darf angezweifelt werden…). Streitet man sich dagegen mit dem Hersir einer starken Sippe, sollte man besser vorsichtiger sein, wen man sich zum Feind macht.

Bei Streitigkeiten innerhalb einer Sippe kann man sich auch an das Sippenoberhaupt als Richter und Schlichter wenden. Sollte es zwischen Sippen zu schwereren Streitigkeiten kommen, die sich nicht ohne weiteres beilegen lassen, kann der Fall von den Beteiligten auch vor das große Allthing gebracht werden. Dessen Schiedsspruch muss dann auch anerkannt werden.
Wenn aus der Vergangenheit ähnliche Fälle bekannt sind, können diese als Referenz für die Urteilsfindung herangezogen werden.

Man muss auch zwischen Taten in der Heimat und auf Raubfahrten unterscheiden: Wer in der Heimat wahllos Leute erschlägt, Nachbarn beraubt, Verwandte beleidigt und Freunde belügt, macht sich natürlich keinen guten Namen. Was man jedoch in der Ferne mit Fremden macht, ist eine ganz andere Sache… hier wird ein anderer Maßstab angelegt!